Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-615-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißtechnologien bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Antragsteller abgestimmt.
Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.
Vom Antragsteller einzureichen sind
- Antragsformular mit Daten zum gewünschten Geltungsbereich der Verfahrensprüfung
- Schweißanweisung, die zertifiziert werden soll
- Beschreibung zu fertigender Bauteile (Bezeichnung, Betriebsbedingungen)
- ggf. Konstruktionszeichnung (Auszug)
- Benennung (attestierter) Schweißer (Schweißerprüfbescheinigung)
- Benennung (attestierter) Schweißgeräte
- Materialzeugnisse für Grund- und Schweißzusatzwerkstoff
- Bereiche technischer Gefährdung
- Normen, nach denen geprüft wird
- Handelsregisterauszug
Die Attestierung von ST setzt das Vorhandensein von nach NAKS attestiertem Personal beim Antragsteller voraus. Ist das nicht der Fall, sind zeitgleich oder im Vorfeld mindestens 1 Schweißer und 1 SAP (Lebel III - SFM oder höher) zu attestieren.
Das AZ übernimmt
- Kontrolle der eingereichten Unterlagen
- Aufstellen des Prüfprogramms
- Begleitung der Verfahrensprüfung vor Ort (Schweißen von Proben nach WPS im beantragten Bereich (dem typischen künftigen Einsatzfall entsprechende Schweißverbindung(en) durch den Antragsteller)
- Durchführung der zerstörungsfreien und zerstörenden Materialprüfungen im von NAKS akkreditierten Labor des AZ
- Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
- Übersetzung ins Russische
Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.
Ihr Ansprechpartner
Dr.-Ing. Arite Scharff
Telefon +49 381 660 982 53
Fax +49 381 660 982 99
E-Mail scharff(at)slv-rostock.de