Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-615-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißtechnologien bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Antragsteller abgestimmt.

Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.


Vom Antragsteller einzureichen sind

  • Antragsformular mit Daten zum gewünschten Geltungsbereich der Verfahrensprüfung
  • Schweißanweisung, die zertifiziert werden soll
  • Beschreibung zu fertigender Bauteile (Bezeichnung, Betriebsbedingungen)
  • ggf. Konstruktionszeichnung (Auszug)
  • Benennung (attestierter) Schweißer (Schweißerprüfbescheinigung)
  • Benennung (attestierter) Schweißgeräte
  • Materialzeugnisse für Grund- und Schweißzusatzwerkstoff
  • Bereiche technischer Gefährdung
  • Normen, nach denen geprüft wird
  • Handelsregisterauszug

Die Attestierung von ST setzt das Vorhandensein von nach NAKS attestiertem Personal beim Antragsteller voraus. Ist das nicht der Fall, sind zeitgleich oder im Vorfeld mindestens 1 Schweißer und 1 SAP (Lebel III - SFM oder höher) zu attestieren.

Das AZ übernimmt

  • Kontrolle der eingereichten Unterlagen
  • Aufstellen des Prüfprogramms
  • Begleitung der Verfahrensprüfung vor Ort (Schweißen von Proben nach WPS im beantragten Bereich (dem typischen künftigen Einsatzfall entsprechende Schweißverbindung(en) durch den Antragsteller)
  • Durchführung der zerstörungsfreien und zerstörenden Materialprüfungen im von NAKS akkreditierten Labor des AZ
  • Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
  • Übersetzung ins Russische


Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.

Ihr Ansprechpartner

Dr.-Ing. Arite Scharff
Telefon  +49 381 660 982 53
Fax  +49 381 660 982 99
E-Mail  scharff(at)slv-rostock.de