Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-495-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißern und Spezialisten der Schweißproduktion bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Antragsteller abgestimmt.

Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.


Vom Antragsteller einzureichen sind

  • Antragsformular mit Name, Jahr der Geburt, Anzahl Berufsjahre, Arbeitsstelle/Dienststellung
  • Berufsbezeichnung, Ausbildungsstätte, Abschlußjahr
  • Kopie höchster Berufsabschluß
  • Kopie höchste schweißtechnische Aus-/Weiterbildung nach EWF-Richtlinie
  • Angaben zum Geltungsbereich (Schweißprozeß, Materialgruppe, Blech/Rohr, Nahtart, Materialdicke/ -durchmesser, Schweißposition, Schweißzusatz)
  • Art der schweißtechnischen Tätigkeit
  • gewünschtes Level der Personalattestierung
  • Bereiche technischer Gefährdung gemäß NAKS
  • 2 Paßbilder
  • Handelsregisterauszug



Das AZ übernimmt

  • das Aufstellen des Prüfprogramms
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen
  • Begleitung von Probeschweißungen nach WPS (Rohr H-L045 oder abweichend, im beantragten Geltungsbereich) – nur bei Schweißern
  • Sichtprüfung, Durchstrahlungsprüfung – nur bei Schweißern
  • Durchführung einer schriftlichen Multiple-Choise-Prüfung
  • Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
  • Übersetzung ins Russische


Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.