Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-614-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißgeräten bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Kunden (Hersteller, Händler, Endverbraucher) abgestimmt.
Kann gefordert werden als Voraussetzung zur Attestierung von SP, ST, SM, wenn Antragsteller Schweißbetrieb ("Verbraucher") ist.
Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.
Vom Antragsteller einzureichen sind
- Antragsformular mit Adresse der Produktionsstätte/des Antragstellers, Bezeichnung der zu attestierenden SO, Schweißprozeß/Anwendungsgebiet
- Bereiche technischer Gefährdung
- Normen, nach denen gefertigt wird
- Gerätebeschreibung/Betriebsanleitung
- „Gerätepaß“ (grundlegende technische Merkmale der SO)
- Instruktionen zum sicheren Betrieb/ Angaben zu den Betriebsbedingungen
- ggf. charakteristische Fehler sowie Methoden zu deren Abschaltung
- Bereiche technischer Gefährdung gemäß NAKS
- Stückzahl
- Nummer GOST-R Zertifikat, sofern vorhanden
- Handelsregisterauszug
Das AZ übernimmt
- das Aufstellen des Prüfprogramms
- die Erarbeitung der „Technischen Richtlinien“ für den Verbraucher der Ware in RUS anhand von Herstellerangaben
- das Audit vor Ort (Rundgang, Einsichtnahme in die begleitende Produktionskontrolle, Überprüfung der Angaben im Gerätepaß, Kontrolle sicherheitsrelevanter Aspekte, Kontrolle aller Beschriftungen/ vereinbarter Zeichen)
- Begleitung von Probeschweißungen an 5 % des vorgesehenen Exportloses
- Beurteilung des Schweißverhaltens der SO im Vergleich zu den Angaben im „Gerätepass“ und in Übereinstimmung mit den russischen Vorschriften (Schweißstrom, Schweißspannung, Schweißgeschwindigkeit, statische Kennlinie, Drahtvorschub, Gasdurchflussmenge, ...)
- Kontrolle von Abmessungen und Gewicht
- Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
- Übersetzung ins Russische
Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.
Ihr Ansprechpartner
Dr.-Ing. Arite Scharff
Telefon +49 381 660 982 53
Fax +49 381 660 982 99
E-Mail scharff(at)slv-rostock.de